
Ein Balkon im Altbau ist nicht immer verkehrsüblich
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Wenn Sie in Ihrer Eigentumswohnung nachträglich einen Balkon errichten wollen, benötigen Sie die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer - es sei denn, Ihr Vorhaben ist entweder verkehrsüblich oder dient einem wichtigen Interesse.
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Der Oberste Gerichtshof verneinte in einer kürzlich ergangenen Entscheidung sowohl ein wichtiges Interesse des Wohnungseigentümers als auch die Verkehrsüblichkeit der Errichtung von Balkonen an der Hofseite einer Altstadtwohnung in Graz.
Zweckmäßigkeitserwägungen oder eine Steigerung des Verkehrswerts der Wohnung genügen in der Regel nicht für die Begründung eines wichtigen Interesses. Ob ein Balkon verkehrsüblich ist, hängt von der Beschaffenheit des betreffenden Hauses und dessen konkreten Umfelds ab. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein großer Teil der vergleichbaren Wohnhäuser in der Umgebung keinen Balkon, weshalb die Verneinung der Verkehrsüblichkeit durch die Unterinstanzen vom OGH nicht beanstandet wurde.
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Wurzelbehandlung mit bösen Folgen für Patienten und Zahnarzt
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Anhand einer so gängigen ärztlichen Behandlung wie einer Wurzelbehandlung beim Zahnarzt wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (OGH 1 Ob 199/19z) der Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht eingehend erläutert.

Strengere Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche seit 10.01.2020
Mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 wurde die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie in Österreich umgesetzt. Mit den entsprechende Änderungen im Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) und im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) werden die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche verschärft.
Während zahlreiche Bestimmungen bereits seit 10. Jänner 2020 in Kraft sind, folgen weitere Neuerungen mit 10. November 2020 .
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Geschäftsraummiete in Zeiten von Corona
Kann der Mieter wegen der eingeschränkten Benützbarkeit von Geschäftsräumen den Mietzins reduzieren oder ist er vom Mietzins befreit? Kann er den Bestandvertrag vorzeitig auflösen?
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Durch die COVID-19 Maßnahmengesetze und durch die auf deren Basis erlassenen Verordnungen wurde das Betreten des Kundenbereichs von bestimmten Betriebsstätten des Handels, von Dienstleistungsunternehmen, Freizeit- und Sportbetrieben und der Gastronomie untersagt. Davon ausgenommen sind lediglich bestimmte Bereiche wie unter anderem der Lebensmittelhandel, Apotheken, Banken, Post, etc.
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Sie haben für ein Weitergaberecht in Ihrem Mietvertrag ein Entgelt bezahlt? Das können Sie unter Umständen zurückverlangen - selbst nachdem Sie das Mietverhältnis weitergegeben haben!
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Vorsicht ist geboten bei Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter, in denen sich der Vermieter für die Zustimmung zur Weitergabe des Mietverhältnisses eine Gegenleistung versprechen lässt, weil es sich dabei um eine verbotene Ablöse im Sinne des § 27 Abs 1 Mietrechtsgesetz (MRG) handeln kann.
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Wir haben für unseren Mandanten die Rückzahlung des bezahlten Entgelts für ein Weitergaberecht in einem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH 5Ob44/19k) erfolgreich durchgesetzt.