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Klienten-Information

12.04.2024

Mag. Franz J. Kohlbacher

Rechtsanwalt

kohlbacher@wk-law.at

Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

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Seit 01.04.2024 sind Gebührenbefreiungen für die Anschaffung von Immobilien für Wohnungssuchende in Kraft. Konkret gilt die Befreiung die grundbücherliche Eintragungsgebühr von 1,1% des Kaufpreises und die pfandrechtliche Eintragungsgebühr in der Höhe von 1,2% der besicherten Kreditsumme.

Allerdings ist die Befreiung an zahlreiche Bedingungen geknüpft.

Näheres entnehmen Sie unserer heutigen Klienten-Information.

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Klienten-Information

22.03.2024

Mag. Franz J. Kohlbacher

Rechtsanwalt

kohlbacher@wk-law.at

 

Wiener Bauordnung - Novelle 2023​

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Im Dezember des vergangenen Jahres wurden zahlreiche Änderungen der Wiener Bauordnung beschlossen, mit denen der Gesetzgeber bedeutende Schritte in Richtung einer moderneren, nachhaltigen und flexiblen Stadtgestaltung setzen will. Insbesondere werden Nachhaltigkeit und Klimaschutz gefördert, Kurzeitvermietungen beschränkt, die Stellplatzverpflichtung flexibilisiert und der Schutz von Altbauten verstärkt.

Die jeweiligen Neuregelungen finden Sie in unserer heutigen Klienteninfo.

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Klienten-Information

12.02.2024

Mag. Franz J. Kohlbacher

Rechtsanwalt

kohlbacher@wk-law.at

 

Flexible Kapitalgesellschaft/FlexKapG oder FlexCo

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Seit 1.1.2024 gibt es in Österreich eine neue Kapitalgesellschaft: die flexible Kapitalgesellschaft oder flexible Company. Als Rechtsformzusätze können auch die Abkürzungen FlexKapG oder FlexCo verwendet werden.

Dabei handelt es sich um eine Mischform aus GmbH und Elementen des Aktienrechts mit neuen Möglichkeiten der Beteiligung und Vereinfachungen bei der Beschlussfassung der Gesellschafter sowie bei der Übertragung von Anteilen.

Die FlexKapG ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, die – wie die GmbH - Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, aber auch klagen und geklagt werden kann.

Das Mindeststammkapital einer FlexKapG beträgt EUR 10.000 (wie nunmehr auch bei der GmbH), wovon die Hälfte bar einbezahlt werden muss.

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Klienten-Information

15.01.2024

Mag. Franz J. Kohlbacher

Rechtsanwalt

kohlbacher@wk-law.at

 

Wichtige Änderungen bei GmbHs ab 01.01.2024

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Per 1. Jänner 2024 gibt es bei GmbHs wichtige Änderungen. So wurde mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) nicht nur die FlexKapG oder auch FlexCo, als eine neue flexible Form einer Kapitalgesellschaft, geschaffen, sondern auch das GmbH-Gesetz in einigen wesentlichen Punkten geändert.

Das Mindeststammkapital für GmbHs wurde von bisher EUR 35.000,-- auf nunmehr EUR 10.000,-- gesenkt. Gleichzeitig wurde die gründungsprivilegierte GmbH nach nicht einmal 10 Jahren wieder abgeschafft. Dies hat mehrfache Auswirkungen auf bestehende und noch zu gründende GmbHs.

Außerdem wurde mit dem Gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungsgesetz 2023 (GesDiG 2023) die Regelung der „Disqualifizierung von Geschäftsführern“ eingeführt. Disqualifiziert sind Personen, die von einem (auch ausländischen) Gericht rechtskräftig zu einer mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, sofern die Verurteilung aufgrund von im Zusammenhang mit Gesellschaften besonders relevanten Straftaten erfolgte (z.B. Betrug, Untreue oder Geldwäscherei, aber auch wegen bestimmter Finanzstraftaten).

Disqualifizierte Personen können nicht als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer Aktiengesellschaft im Firmenbuch eingetragen werden.

Näheres entnehmen Sie unserer heutigen Klienten-Information.

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Klienten-Information

22.07.2020

Mag. Franz J. Kohlbacher

Rechtsanwalt

kohlbacher@wk-law.at

 

Ein Balkon im Altbau ist nicht immer verkehrsüblich

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Wenn Sie in Ihrer Eigentumswohnung nachträglich einen Balkon errichten wollen, benötigen Sie die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer - es sei denn, Ihr Vorhaben ist entweder verkehrsüblich oder dient einem wichtigen Interesse.  

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Der Oberste Gerichtshof verneinte in einer kürzlich ergangenen Entscheidung sowohl ein wichtiges Interesse des Wohnungseigentümers als auch die Verkehrsüblichkeit der Errichtung von Balkonen an der Hofseite einer Altstadtwohnung in Graz.

Zweckmäßigkeitserwägungen oder eine Steigerung des Verkehrswerts der Wohnung genügen in der Regel nicht für die Begründung eines wichtigen Interesses. Ob ein Balkon verkehrsüblich ist, hängt von der Beschaffenheit des betreffenden Hauses und dessen konkreten Umfelds ab. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein großer Teil der vergleichbaren Wohnhäuser in der Umgebung keinen Balkon, weshalb die Verneinung der Verkehrsüblichkeit durch die Unterinstanzen vom OGH nicht beanstandet wurde. 

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Klienten-Information

13.05.2020

Mag. Franz J. Kohlbacher

Rechtsanwalt

kohlbacher@wk-law.at

 

Wurzelbehandlung mit bösen Folgen für Patienten und Zahnarzt

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Anhand einer so gängigen ärztlichen Behandlung wie einer Wurzelbehandlung beim Zahnarzt wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (OGH 1 Ob 199/19z) der Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht eingehend erläutert.

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Klienten-Information

29.04.2020

Mag. Franz J. Kohlbacher

Rechtsanwalt

kohlbacher@wk-law.at

 

Strengere Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche seit 10.01.2020

 

Mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 wurde die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie in Österreich umgesetzt. Mit den entsprechende Änderungen im Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) und im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) werden die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche verschärft.

 

Während zahlreiche Bestimmungen bereits seit 10. Jänner 2020 in Kraft sind, folgen weitere Neuerungen mit 10. November 2020 .

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Lesen Sie mehr dazu in unserer Klienten-Information.

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Klienten-Information

21.03.2020

Mag. Franz J. Kohlbacher

Rechtsanwalt

kohlbacher@wk-law.at

 

Geschäftsraummiete in Zeiten von Corona

 

Kann der Mieter wegen der eingeschränkten Benützbarkeit von Geschäftsräumen den Mietzins reduzieren oder ist er vom Mietzins befreit? Kann er den Bestandvertrag vorzeitig auflösen?

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Durch die COVID-19 Maßnahmengesetze und durch die auf deren Basis erlassenen Verordnungen wurde das Betreten des Kundenbereichs von bestimmten Betriebsstätten des Handels, von Dienstleistungsunternehmen, Freizeit- und Sportbetrieben und der Gastronomie untersagt. Davon ausgenommen sind lediglich bestimmte Bereiche wie unter anderem der Lebensmittelhandel, Apotheken, Banken, Post, etc.

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Lesen Sie mehr dazu in unserer Klienten-Information.

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Entscheidungsbesprechung

17.02.2020

Mag. Franz J. Kohlbacher

Rechtsanwalt

kohlbacher@wk-law.at

Sie haben für ein Weitergaberecht in Ihrem Mietvertrag ein Entgelt bezahlt? Das können Sie unter Umständen zurückverlangen - selbst nachdem Sie das Mietverhältnis weitergegeben haben!   

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Vorsicht ist geboten bei Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter, in denen sich der Vermieter für die Zustimmung zur Weitergabe des Mietverhältnisses eine Gegenleistung versprechen lässt, weil es sich dabei um eine verbotene Ablöse im Sinne des § 27 Abs 1 Mietrechtsgesetz (MRG) handeln kann.

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Wir haben für unseren Mandanten die Rückzahlung des bezahlten Entgelts für ein Weitergaberecht in einem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH 5Ob44/19k) erfolgreich durchgesetzt.

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